Impressum und Datenschutz Ihrer Website kostenlos prüfen
Sie geben Ihre Website-Adresse ein, der Check lädt die Startseite und bis zu drei verlinkte Rechtstext-Seiten. Geprüft werden die Impressumsangaben nach § 5 ECG, § 25 MedienG und § 14 UGB, die Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Tracking-Skripte, extern geladene Google Fonts und HTTPS.
Nach rund zehn Sekunden sehen Sie einen Score von 0 bis 100, eine Ampel für jeden Prüfpunkt mit konkretem Hinweis und die Liste der geprüften Seiten. Den gesamten Befund können Sie als PDF herunterladen und an Ihre Webagentur weitergeben.
Das kann der Impressum- & Datenschutz-Check
- Impressum nach ECG/UGBName mit Rechtsform, Anschrift, E-Mail, UID, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, Kammer, Behörde und Offenlegung werden einzeln geprüft.
- Datenschutzerklärung im BlickDer Check sucht nach Verantwortlichem, Betroffenenrechten, Hinweis auf die Datenschutzbehörde und der Erwähnung von Cookies.
- Cookies, Tracking, FontsErkannt werden gängige Consent-Tools wie Cookiebot oder Borlabs, Google Analytics, Tag Manager, Meta-Pixel, Hotjar und extern geladene Google Fonts.
- Score & PDF-ReportAlle Befunde landen gewichtet in einem Gesamt-Score und lassen sich als PDF mit Ampel und Erklärung speichern.
So funktioniert’s
- Website-Adresse eingeben, zum Beispiel ihre-firma.at.
- Der Check lädt Startseite, Impressum, Datenschutz und AGB und wertet sie aus.
- Ampel und Hinweise durchgehen und den Report als PDF sichern.
Für wen ist der Impressum- & Datenschutz-Check?
Für Unternehmer:innen, Selbstständige und Vereine in Österreich, die schnell wissen wollen, ob auf ihrer Website Pflichtangaben fehlen oder Tracking ohne Einwilligung läuft, und für Webagenturen als Ausgangspunkt für eine Überarbeitung.
Jetzt ausprobierenHäufige Fragen zum Impressum- & Datenschutz-Check
Was muss in Österreich im Impressum stehen?
Nach § 5 ECG unter anderem Name bzw. Firmenwortlaut, geografische Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls UID-Nummer, Firmenbuchnummer und -gericht, Kammer und Aufsichtsbehörde. Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 MedienG mit Unternehmensgegenstand und grundlegender Richtung.
Ersetzt der Check eine rechtliche Prüfung?
Nein. Der Check ist eine automatisierte Heuristik, die nach typischen Formulierungen und Skripten im Quelltext sucht, und kann daneben liegen. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich an Rechtsanwält:innen oder die Wirtschaftskammer.
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur technisch notwendige Cookies nutze?
Nein. Eine Einwilligung nach § 165 TKG 2021 ist nur für nicht unbedingt notwendige Cookies und Dienste wie Analyse, Marketing oder eingebettete Videos nötig. Die eingesetzten Cookies sollten trotzdem in der Datenschutzerklärung beschrieben sein.
Warum wird die Einbindung von Google Fonts bemängelt?
Werden Schriften direkt von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse der Besucher:innen ohne Einwilligung an Google übermittelt. Das führte ab 2022 auch in Österreich zu Abmahnschreiben; die Lösung ist, die Schriften lokal auf dem eigenen Server zu hosten.
Warum findet der Check mein Impressum nicht?
Gesucht wird auf der Startseite nach Links mit „Impressum“, „Offenlegung“ oder „Imprint“. Heißt der Link anders, wird er erst per JavaScript nachgeladen oder blockiert die Website automatisierte Abrufe, kann der Check ihn nicht finden.
Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.
Website technisch sauber aufstellen
Pixelkraft bindet Schriften lokal ein, richtet ein Consent-Tool korrekt ein und baut auf Wunsch Ihre Website neu, mit klarer Struktur für Impressum und Datenschutz. Die rechtlichen Inhalte klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.