Steuer & Gründung

Kleinunternehmer-Check: Sind Sie 2026 umsatzsteuerbefreit?

Der Check prüft anhand Ihres Vorjahresumsatzes und der bisherigen Umsätze, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt. Er rechnet Ihren Umsatz bis Jahresende hoch und zeigt, in welchem Monat Sie die Grenze von 55.000 € bzw. die Toleranzgrenze von 60.500 € voraussichtlich erreichen.

Als Ergebnis erhalten Sie Ihren Status für heuer und das nächste Jahr, den passenden Rechnungshinweis zum Kopieren und eine Liste der nächsten Schritte, auch als PDF.

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Das kann der Kleinunternehmer-Check

So funktioniert’s

  1. Vorjahresumsatz und bisherigen Umsatz samt Stichmonat eingeben.
  2. Optional erwarteten Jahresumsatz und EU-Umsätze ergänzen.
  3. Auf „Status prüfen“ klicken und Ergebnis als PDF sichern.

Für wen ist der Kleinunternehmer-Check?

Für Gründer:innen, Nebenberufliche und kleine Betriebe, deren Umsatz in die Nähe der Grenze kommt und die rechtzeitig wissen möchten, ab wann sie Umsatzsteuer verrechnen müssen.

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Häufige Fragen zum Kleinunternehmer-Check

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich?

55.000 € Jahresumsatz, und zwar im laufenden Jahr und im Vorjahr. Einmalig ist ein Überschreiten um bis zu 10 % auf 60.500 € erlaubt, ohne dass die Befreiung für das laufende Jahr wegfällt.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Im Toleranzbereich bleiben Sie bis Jahresende befreit und werden ab dem Folgejahr steuerpflichtig. Über 60.500 € verrechnen Sie ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, Umsatzsteuer. Rückwirkend wird nichts besteuert.

Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung?

Keine Umsatzsteuer, dafür einen Hinweis auf die Befreiung, zum Beispiel „Umsatzsteuerbefreit, Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Ein bestimmter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, mit der Option zur Regelbesteuerung. Sie bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre, ermöglicht aber den Vorsteuerabzug.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern?

Seit 2025 ja, sofern Ihr EU-weiter Umsatz 100.000 € nicht übersteigt und Sie die jeweilige nationale Grenze einhalten. Nötig ist eine Vorabmitteilung über FinanzOnline.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

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