Marketing

Firmenname und Slogan finden: mit KI-Unterstützung

Sie geben Branche, Stil, Schlüsselwörter, Sprache und optional eine Region ein. Die KI liefert zehn kurze, domaintaugliche Namensideen, jeweils mit einer kurzen Begründung, und acht Slogans.

Jeden Namen können Sie mit einem Klick an den Firmen- und Domain-Check übergeben. Die Ideenliste samt Prüf-Checkliste lässt sich als PDF speichern.

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Firmennamen-GeneratorLäuft direkt hier, kostenlos, ohne AnmeldungIm Vollbild öffnen ↗

Das Tool lädt nicht? Firmennamen-Generator in neuem Tab öffnen.

Das kann der Firmennamen-Generator

So funktioniert’s

  1. Branche eingeben und Stil, Schlüsselwörter, Sprache und Region wählen.
  2. Ideen generieren lassen und bei Bedarf neue Vorschläge anfordern.
  3. Favoriten kopieren und Domain sowie Firmenwortlaut prüfen.

Für wen ist der Firmennamen-Generator?

Für Gründer:innen und Unternehmen, die einen Namen für ein neues Unternehmen, eine Marke oder ein Produkt suchen, oder einen passenden Slogan zum bestehenden Namen.

Jetzt ausprobieren

Häufige Fragen zum Firmennamen-Generator

Wie finde ich einen guten Firmennamen?

Ein guter Name ist kurz, eindeutig zu schreiben, am Telefon gut verständlich und engt Sie für die Zukunft nicht ein. Prüfen Sie früh, ob Domain und Social-Media-Handles frei sind.

Darf ich einen generierten Namen einfach verwenden?

Nicht ungeprüft. Die KI kennt keine aktuellen Register, daher sollten Sie Firmenbuch, Markenregister des Österreichischen Patentamts und der EUIPO sowie Domains kontrollieren; bei Unsicherheit hilft eine Markenrecherche durch Patentanwält:innen.

Was ist der Unterschied zwischen Firmenwortlaut und Marke?

Der Firmenwortlaut ist der im Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmens. Eine Marke schützt ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen und wird beim Patentamt registriert.

Muss die Rechtsform im Firmennamen stehen?

Im eingetragenen Firmenwortlaut ja, etwa „e.U.“, „GmbH“ oder „OG“. Für Logo, Website und Werbung können Sie eine Kurzform nutzen; auf Geschäftspapier und E-Mails gehört der vollständige Firmenwortlaut hin (§ 14 UGB).

Was macht einen guten Slogan aus?

Er transportiert Ihr Versprechen in wenigen Worten und passt zur Tonalität der Marke. Superlative wie „Nr. 1“ müssen belegbar sein, sonst drohen Abmahnungen nach dem UWG.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

Vom Namen zur fertigen Marke

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