Verjährung von Forderungen kostenlos berechnen
Der Rechner zeigt, wann eine Forderung in Österreich verjährt: nach drei Jahren bei Rechnungen, Entgelten, Mieten und Schadenersatz, nach 30 Jahren bei Darlehen, sonstigen Rechten und Urteilen. Teilzahlungen, Anerkenntnis, Klage und Vergleichsverhandlungen fließen in die Berechnung ein.
Sie erhalten das Fristende samt Verschiebung auf den nächsten Werktag, die Restzeit ab heute, den Fristverlauf, eine Kalender-Erinnerung und das Verjährungsprotokoll als PDF.
Das kann der Verjährungsrechner
- Sieben ForderungsartenVon Rechnung und Honorar über Miete und Schadenersatz bis zum rechtskräftigen Urteil.
- Ereignisse mit WirkungTeilzahlung, Anerkenntnis oder Ratenansuchen lassen die Frist neu beginnen, eine Mahnung nicht.
- Wochenende und FeiertageFällt das Fristende auf Wochenende oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
- Erinnerung im KalenderTermin 1, 3 oder 6 Monate vor Fristende als .ics-Datei.
So funktioniert’s
- Wählen Sie die Art der Forderung und tragen Sie die Fälligkeit ein.
- Fügen Sie Ereignisse wie Teilzahlungen, Anerkenntnis oder Klage hinzu.
- Lesen Sie das Fristende ab und speichern Sie Erinnerung und Protokoll.
Für wen ist der Verjährungsrechner?
Für Unternehmen, Buchhaltungen und Selbständige mit offenen Forderungen, die handeln wollen, bevor ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist.
Jetzt ausprobierenHäufige Fragen zum Verjährungsrechner
Wann verjährt eine Rechnung in Österreich?
In der Regel drei Jahre nach Fälligkeit (§ 1486 ABGB). Die Frist läuft taggenau und nicht erst ab Jahresende wie in Deutschland.
Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Nur ein Anerkenntnis des Schuldners, etwa eine Teilzahlung oder ein Ratenansuchen, oder eine gehörig fortgesetzte Klage bzw. Mahnklage unterbricht die Verjährung.
Wie lange kann ich aus einem Urteil vollstrecken?
Rechtskräftig festgestellte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. Künftig fällig werdende Zinsen verjähren aber weiterhin nach drei Jahren.
Was passiert mit einer verjährten Forderung?
Sie erlischt nicht, ist aber nicht mehr durchsetzbar, wenn der Schuldner die Verjährung einwendet. Freiwillige Zahlungen dürfen behalten werden.
Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.
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