Personal

Arbeitszeitaufzeichnung: Was müssen Sie aufzeichnen?

Der Check führt Sie mit bis zu sechs Ja/Nein-Fragen durch die Aufzeichnungspflichten nach § 26 Arbeitszeitgesetz, von der vollen Pflicht bis zu Saldenaufzeichnung, Gleitzeit und fixer Arbeitszeiteinteilung.

Am Ende sehen Sie eine Ampel, Ihre konkreten Pflichten, eine Empfehlung und den möglichen Strafrahmen für die geprüfte Mitarbeitergruppe, auf Wunsch als PDF zur Dokumentation.

Jetzt kostenlos nutzenKostenlos · ohne Anmeldung · Werte 2026
Arbeitszeit-CheckLäuft direkt hier, kostenlos, ohne AnmeldungIm Vollbild öffnen ↗

Das Tool lädt nicht? Arbeitszeit-Check in neuem Tab öffnen.

Das kann der Arbeitszeit-Check

So funktioniert’s

  1. Geben Sie an, wie viele Mitarbeitende die geprüfte Gruppe umfasst.
  2. Beantworten Sie die Fragen nacheinander mit Ja oder Nein.
  3. Klicken Sie auf „Ergebnis anzeigen“ und laden Sie Pflichten und Empfehlung als PDF.

Für wen ist der Arbeitszeit-Check?

Für Geschäftsführer:innen und HR-Verantwortliche in KMU, die prüfen wollen, ob ihre Zeiterfassung den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entspricht.

Jetzt ausprobieren

Häufige Fragen zum Arbeitszeit-Check

Ist Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich Pflicht?

Ja. Grundsätzlich sind Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen täglich aufzuzeichnen. Erleichterungen gibt es bei selbstbestimmter Arbeitszeit, Homeoffice, fixer Arbeitszeiteinteilung und Gleitzeit.

Wer zeichnet bei Gleitzeit die Arbeitszeit auf?

Die Aufzeichnung darf den Mitarbeitenden übertragen werden. Der Arbeitgeber muss sie aber anleiten, sich die Aufzeichnungen nach der Gleitzeitperiode aushändigen lassen und kontrollieren.

Was muss im Homeoffice aufgezeichnet werden?

Arbeitet jemand überwiegend in der eigenen Wohnung, genügt eine Saldenaufzeichnung, also nur die Dauer der Tagesarbeitszeit.

Gilt die Aufzeichnungspflicht für leitende Angestellte?

Für leitende Angestellte mit maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis gilt das AZG nicht. Der Titel allein reicht dafür aber nicht aus.

Welche Strafe droht bei fehlender Zeiterfassung?

Laut § 28 AZG 72 bis 1.815 Euro je betroffener Person, im Wiederholungsfall 145 bis 1.815 Euro. Bei mehreren Mitarbeitenden summieren sich die Strafen.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

Digitale Zeiterfassung, die einfach funktioniert

Wir richten Ihnen eine digitale Zeiterfassung mit App, automatischen Salden und Export an die Lohnverrechnung ein. Buchen Sie ein kostenloses Automations-Gespräch.

Kostenloses Beratungsgespräch