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Karenz und Mutterschutz: alle Fristen kostenlos berechnen

Aus dem errechneten Geburtstermin berechnet das Tool Mutterschutz, Karenzbeginn und spätestmögliches Karenzende, auch für geteilte Karenz in zwei oder drei Teilen, den Papamonat und die Elternteilzeit.

Sie erhalten einen Zeitstrahl mit allen Meldefristen und Kündigungsschutz-Zeiträumen, eine Checkliste der Arbeitgeberpflichten, den Fristenplan als PDF und alle Termine als Kalenderdatei.

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Das Tool lädt nicht? Karenz-Rechner in neuem Tab öffnen.

Das kann der Karenz-Rechner

So funktioniert’s

  1. Tragen Sie den errechneten Geburtstermin und, falls bekannt, die tatsächliche Geburt ein.
  2. Wählen Sie, wer Karenz nimmt, und legen Sie bei geteilter Karenz die Wechseldaten fest.
  3. Prüfen Sie Zeitstrahl und Karenzteile und laden Sie Fristenplan und Kalenderdatei herunter.

Für wen ist der Karenz-Rechner?

Für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Lohnverrechnung, die Karenzen planen, und für werdende Eltern, die ihre Fristen kennen wollen.

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Häufige Fragen zum Karenz-Rechner

Wie lange dauert die Karenz in Österreich?

Für Geburten ab 1. November 2023 bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats, wenn nur ein Elternteil Karenz nimmt. Teilen sich die Eltern die Karenz oder ist ein Elternteil alleinerziehend, ist sie bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag möglich.

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

Er beginnt acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten nach zwölf Wochen.

Bis wann muss die Karenz gemeldet werden?

Die Mutter meldet bis zum Ende der Schutzfrist, ein Vater, der direkt im Anschluss geht, spätestens acht Wochen nach der Geburt. Folgeteile sind spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Teils zu melden.

Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach der Karenz?

Bis vier Wochen nach dem Ende der eigenen Karenz. Bei der Mutter beginnt er mit Bekanntgabe der Schwangerschaft, beim Vater mit der Meldung, frühestens vier Monate vor Antritt.

Wann muss der Papamonat angekündigt werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der konkrete Antritt ist spätestens eine Woche nach der Geburt zu melden.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

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