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Kündigungsfrist in Österreich kostenlos berechnen

Der Rechner ermittelt aus Eintrittsdatum und Zugang der Kündigung, wie lange die Kündigungsfrist ist und an welchem Tag das Dienstverhältnis endet. Er gilt für Kündigungen durch den Arbeitgeber ebenso wie durch Dienstnehmer:innen.

Sie erhalten Frist, Kündigungstermin und letzten Tag als Zeitstrahl, dazu eine bearbeitbare Vorlage für das Kündigungsschreiben und alles gesammelt als PDF.

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Das kann der Kündigungsfrist-Rechner

So funktioniert’s

  1. Wählen Sie, ob der Arbeitgeber oder die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer kündigt.
  2. Tragen Sie Eintrittsdatum und Zugang der Kündigung ein und wählen Sie den Kündigungstermin.
  3. Lesen Sie Enddatum und Zeitstrahl ab und laden Sie Berechnung samt Vorlage als PDF.

Für wen ist der Kündigungsfrist-Rechner?

Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Lohnverrechnung in kleinen und mittleren Betrieben, und für Dienstnehmer:innen, die selbst kündigen möchten.

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Häufige Fragen zum Kündigungsfrist-Rechner

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 5 Jahren?

Kündigt der Arbeitgeber, beträgt die Frist ab dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate, zum Quartalsende oder zum vereinbarten 15. bzw. Monatsletzten. Kündigen Sie selbst, gilt 1 Monat zum Monatsletzten.

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Grundsätzlich einen Monat zum Monatsletzten. Der Dienstvertrag kann die Frist auf bis zu ein halbes Jahr verlängern; dann muss für den Arbeitgeber mindestens dieselbe Frist gelten.

Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?

Nein, maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, etwa die persönliche Übergabe oder die Zustellung eines Einschreibens. Erst ab diesem Tag läuft die Frist.

Gelten für Arbeiter dieselben Kündigungsfristen wie für Angestellte?

Seit 1. Oktober 2021 grundsätzlich ja. In Branchen mit überwiegend Saisonbetrieben, etwa Bau oder Tourismus, kann der Kollektivvertrag abweichende Fristen vorsehen.

Gibt es in der Probezeit eine Kündigungsfrist?

Nein. In der Probezeit von höchstens einem Monat kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gelöst werden.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

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