Gehalt & Lohn

Mitarbeiterprämie 2026 steuerfrei auszahlen: der Check

Der Check prüft mit kurzen Ja/Nein-Fragen, ob eine geplante Mitarbeiterprämie 2026 und eine Gewinnbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllen. Offene Punkte beantworten Sie mit „Weiß nicht“.

Als Ergebnis erhalten Sie eine Ampel, den steuerfreien und steuerpflichtigen Betrag sowie eine Schätzung der Lohnsteuerersparnis gegenüber einer normalen Auszahlung.

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Das kann der Mitarbeiterprämie-Rechner

So funktioniert’s

  1. Geplante Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung pro Person eingeben.
  2. Steuersatz bei normaler Auszahlung wählen und die Ja/Nein-Fragen beantworten.
  3. Ergebnis anzeigen lassen und Ampel, steuerfreien Betrag und Ersparnis prüfen.

Für wen ist der Mitarbeiterprämie-Rechner?

Für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche, die 2026 eine Prämie oder Gewinnbeteiligung planen und vorab wissen wollen, ob sie steuerfrei möglich ist.

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Häufige Fragen zum Mitarbeiterprämie-Rechner

Wie viel Mitarbeiterprämie ist 2026 steuerfrei?

Laut Ministerialentwurf bis 500 € pro Person für Zahlungen von Juli bis Dezember 2026. Die endgültige Gesetzwerdung sollte vor der Auszahlung geprüft werden.

Wie viel Gewinnbeteiligung ist steuerfrei?

Bis 3.000 € pro Mitarbeiter und Jahr nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung sind zusammen höchstens bis 3.000 € steuerfrei.

Ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie auch sozialversicherungsfrei?

Nein. Sowohl die Mitarbeiterprämie als auch die Gewinnbeteiligung bleiben sozialversicherungspflichtig.

Darf man nur einzelnen Mitarbeitern eine steuerfreie Gewinnbeteiligung zahlen?

Nur einer nach objektiven, betriebsbezogenen Merkmalen abgegrenzten Gruppe, nicht individuell ausgewählten Personen.

Was gilt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Dann ist die Zahlung ein normaler Bezug, meist ein sonstiger Bezug mit 6 % im Jahressechstel oder bei ausgeschöpftem Sechstel zum Tarif.

Redaktion: Pixelkraft, Wien · Werte und Rechtslage Stand Oktober 2026 · Berechnungen sind Näherungen und ersetzen keine individuelle Beratung.

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